Aktuelles


klinisch-psychologische Behandlung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung

Die klinisch-psychologische Behandlung wurde mit 1.1.2024 als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in die Sozialversicherungsgesetze aufgenommen, dadurch erhalten alle in Österreich gesetzlich krankenversicherten Personen einen Anspruch darauf.

Es gibt einen Kostenzuschuss für die Versicherten, der in den jeweiligen Satzungen und Krankenordnungen der Krankenversicherungsträger festgelegt wird.


Voraussetzungen nach den Regelungen der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) :

  1. Es liegt eine psychische Befindensstörung vor, die eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist,
  2. es handelt sich um eine klinisch-psychologische Behandlung gemäß § 22 Abs. 3 Z 1 des Psychologengesetzes und die konkrete Maßnahme ist als notwendige Krankenbehandlung im krankenversicherungsrechtlichen Sinn zu qualifizieren,
  3. der/die Klinische PsychologIn muss in die Liste der Klinischen PsychologInnen eingetragen sein,
  4. die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung muss spätestens VOR der zweiten Sitzung einer klinisch-psychologischen Behandlungsserie nachgewiesen werden.