Kosten
Das Honorar kann wie folgt beglichen werden:
- Barzahlung
- Überweisung
psychologische Diagnostik Kinder, Jugendliche
pauschal, inklusive schriftlicher Befund
700 €
Beratung / Behandlung
á 50 Minuten
120 €
online Beratung
á 50 Minuten
120 €
Supervision á 50 Minuten
100 €
KOSTENZUSCHUSCH bei klinisch-psychologische Behandlung
Die klinisch-psychologische Behandlung wurde mit 1.1.2024 als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in die Sozialversicherungsgesetze aufgenommen, dadurch erhalten alle in Österreich gesetzlich krankenversicherten Personen einen Anspruch darauf.
Es gibt unter bestimmten Voraussetzungen einen Kostenzuschuss für die Versicherten, der in den jeweiligen Satzungen und Krankenordnungen der Krankenversicherungsträger festgelegt wird.
Voraussetzungen nach den Regelungen der Sozialversicherung:
- Es liegt eine psychische Befindensstörung vor, die eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist,
- es handelt sich um eine klinisch-psychologische Behandlung gemäß § 22 Abs. 3 Z 1 des Psychologengesetzes und die konkrete Maßnahme ist als notwendige Krankenbehandlung im krankenversicherungsrechtlichen Sinn zu qualifizieren,
- der/die Klinische PsychologIn muss in die Liste der Klinischen PsychologInnen eingetragen sein,
- die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung muss spätestens VOR der zweiten Sitzung einer klinisch-psychologischen Behandlungsserie nachgewiesen werden.
Storno
Termine können 48 Stunden im Vorhinein ohne Angabe von Gründen kostenlos storniert werden. Andernfalls wird das Honorar für die kurzfristig abgesagte Stunde verrechnet.
